Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Wer wir sind

Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

August 2026

Corona-Sonderzahlungen: Anrechnung auf freiwillige Leistungen zulässig

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Während der Corona-Pandemie konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 1.500 ? gewähren. Voraussetzung war, dass die Zahlung aufgrund der Corona-Krise erfolgte und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wurde. Eine reine Umwandlung von ohnehin geschuldetem Gehalt war dagegen nicht begünstigt.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die Steuerfreiheit auch dann möglich sein kann, wenn die Corona-Sonderzahlung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen angerechnet wurde. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber freiwilliges Urlaubsgeld und einen Jahresendbonus gekürzt und stattdessen Corona-Sonderzahlungen geleistet. Für die Arbeitnehmer ergab sich dadurch insgesamt ein höherer Nettobetrag.
Das Finanzamt sah darin eine unzulässige Umwandlung steuerpflichtiger Zahlungen in steuerfreie Corona-Sonderzahlungen. Der Bundesfinanzhof widersprach jedoch. Entscheidend sei, dass die Sonderzahlungen vom Arbeitgeber zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise bestimmt waren. Eine konkrete individuelle Belastung jedes einzelnen Arbeitnehmers war nicht erforderlich.
Wichtig war außerdem, dass es sich bei Urlaubsgeld und Bonus um freiwillige Arbeitgeberleistungen handelte. Solche freiwilligen Zusatzleistungen gehören nicht zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Daher konnte die Corona-Sonderzahlung steuerfrei bleiben, obwohl sie wirtschaftlich an die Stelle anderer freiwilliger Leistungen trat.
Für Arbeitgeber ist die Entscheidung vor allem bei Lohnsteuerprüfungen relevant. Bereits ausgezahlte Corona-Sonderzahlungen sollten sauber dokumentiert sein, insbesondere hinsichtlich Zweckbestimmung, Freiwilligkeit und zusätzlicher Gewährung.

Praxistipp:
Arbeitgeber sollten bei steuerfreien Sonderzahlungen stets dokumentieren, aus welchem Anlass und auf welcher Grundlage sie gewährt wurden. Bei Corona-Sonderzahlungen kann die BFH-Entscheidung in Altfällen helfen, wenn das Finanzamt die Steuerfreiheit wegen einer Anrechnung auf freiwillige Leistungen infrage stellt.
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4

Aug

1

Aug

Umsatzsteuer: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen kann steuerpflichtig sein

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Zahlungen wegen Urheberrechtsverletzungen wurden umsatzsteuerlich bislang häufig als echter Schadensersatz behandelt. Echter Schadensersatz unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, weil ihm kein direkter Leistungsaustausch zugrunde liegt. Eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zeigt jedoch, dass dies nicht immer so bleiben muss.
Im entschiedenen Fall ging es um die unlizenzierte öffentliche Wiedergabe geschützter Ton- und Bildwerke in einer Urlaubspension. Nach nationalem Recht wurde hierfür eine Zahlung auf Basis der Lizenzanalogie verlangt. Das Gericht sah darin einen steuerbaren Leistungsaustausch. Entscheidend war, dass der Nutzer durch die unlizenzierte Verwendung nachweislich einen wirtschaftlich verwertbaren Vorteil erhielt.
Nach Auffassung des Gerichts kann es für die Umsatzsteuer nicht allein darauf ankommen, ob eine Nutzung erlaubt oder unerlaubt erfolgt. Auch eine gesetzlich geschuldete Zahlung wegen unlizenzierter Nutzung kann danach als Entgelt für eine Leistung einzuordnen sein. Die zivilrechtliche Bezeichnung als Schadensersatz ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht zwingend ausschlaggebend.
Für Unternehmen kann diese Einordnung erhebliche Bedeutung haben. Betroffen sein können insbesondere Fälle, in denen Bilder, Musik, Texte, Videos, Software oder andere geschützte Inhalte ohne ausreichende Lizenz genutzt wurden. Kommt es später zu Nachforderungen, kann neben der eigentlichen Zahlung auch die Frage entstehen, ob Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen ist.
Die Entwicklung der Verwaltungsauffassung bleibt abzuwarten. Unternehmen sollten das Thema dennoch ernst nehmen, da die Entscheidung zeigt, dass Schadensersatzzahlungen umsatzsteuerlich genauer geprüft werden müssen.

Praxistipp:
Unternehmen sollten vor der Nutzung fremder Inhalte prüfen, ob ausreichende Lizenzen vorliegen. Bei Zahlungen wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte auch die umsatzsteuerliche Behandlung geprüft werden.
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Mandantenvideos

August 2026

Betriebsveranstaltungen: Darauf müssen Sie achten

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Damit eine Betriebsveranstaltung als solche vom Finanzamt anerkannt wird, müssen bestimmte Freigrenzen beachtet werden. Worauf Sie sonst noch achten müssen, um den Tag sorgenfrei zu genießen, erfahren Sie in diesem Video. (08/26)

4

Aug

March 2026

15

Mar

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

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