Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

  • DGQA Kanzlei für Steuerrecht 2025 & 2026
  • Exzellenter Arbeitgeber 2024 2025 2026
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Wer wir sind

Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

April 2026

Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit bleibt entscheidend

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Kinderbetreuungskosten nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden können, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Abziehbar sind nach der derzeitigen Regelung 80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 EUR pro Jahr, sofern unter anderem eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar erfolgt. In dem entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob diese Anknüpfung an die Haushaltszugehörigkeit verfassungswidrig sein könnte, insbesondere wenn ein Elternteil zwar Betreuungskosten trägt, das Kind aber nicht in seinem Haushalt lebt. Der BFH hält diese gesetzliche Voraussetzung weiterhin für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts gibt es sachliche Gründe dafür, den Sonderausgabenabzug an den Haushalt des betreuenden Elternteils zu knüpfen, weil sich die Notwendigkeit externer Betreuung typischerweise dort stellt, wo das Kind tatsächlich lebt.

Praxistipp:
Getrennt lebende Eltern sollten frühzeitig prüfen, wem der Abzug von Kinderbetreuungskosten tatsächlich zusteht. Entscheidend ist nicht allein, wer die Kosten trägt, sondern vor allem, zu welchem Haushalt das Kind gehört. Rechnungen und unbare Zahlungsnachweise sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.
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20

Apr

18

Apr

Arbeitszimmer im Betriebsvermögen: Keine neue Spekulationsfrist

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Mit Blick auf die steuerliche Behandlung von Immobilien hat das FG München eine für viele Unternehmer praxisrelevante Entscheidung getroffen. Im zugrunde liegenden Fall wurde ein häusliches Arbeitszimmer, das zuvor dem Betriebsvermögen zugeordnet war, aus diesem entnommen. Später wurde die gesamte Eigentumswohnung veräußert.

Die zentrale Frage war, ob durch die Entnahme des Arbeitszimmers eine neue zehnjährige Spekulationsfrist ausgelöst wird, die zu einer Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns führen könnte. Das Gericht verneinte dies und stellte klar, dass die Wohnung insgesamt als einheitliches Wirtschaftsgut zu betrachten ist. Maßgeblich bleibt somit der Anschaffungszeitpunkt der Immobilie. Liegt dieser mehr als zehn Jahre zurück, bleibt der Verkauf grundsätzlich steuerfrei ? unabhängig davon, ob einzelne Teile der Wohnung zwischenzeitlich betrieblich genutzt wurden.

Die Entscheidung stärkt damit die Rechtssicherheit für Selbstständige und Freiberufler, die Wohn- und Arbeitsbereiche miteinander verbinden.

Praxistipp:
Auch wenn die Entnahme eines Arbeitszimmers aus dem Betriebsvermögen keine neue Spekulationsfrist auslöst, sollte der Vorgang dokumentiert werden. Insbesondere sind Zeitpunkt der Entnahme sowie die Zuordnung zum Betriebsvermögen eindeutig festzuhalten. So lässt sich nachweisen, dass der Anschaffungszeitpunkt maßgeblich ist.
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Mandantenvideos

March 2026

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

15

Mar

November 2025

13

Nov

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe. In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen. (11/25)

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