Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland
Wer wir sind
Unsere Leistungen im Überblick
Steuerberatung
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Lohn- und Finanzbuchhaltung
Ihre Lohnabrechnungen und Buchhaltung werden zuverlässig und pünktlich erledigt, sodass Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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Steuererklärung und USt-VA
Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung werden termingerecht und korrekt erstellt – kein Stress, keine Sorgen.
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerlich optimal abgesichert bei Erbschaften und Schenkungen – für eine sichere und planbare Zukunft.
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Jahresabschluss / Bilanz
Ein klarer und verlässlicher Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens durch einen professionell erstellten Jahresabschluss.
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Unternehmensnachfolge / vorweggenommene Erbfolge
Planen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sicher und steuerlich vorteilhaft, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Steuerliche Gestaltung
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit maßgeschneiderten Strategien, die Ihre finanzielle Zukunft sichern.
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Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Steuerfragen? Sie sind weltweit bestens aufgestellt und optimal beraten.
Rechtsberatung
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Vertragsgestaltung
Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
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Arbeitsrecht
Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
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Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
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Steuerstrafrecht
Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
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Gesellschaftsrecht
Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
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Erbrecht
Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Internationales Recht
Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Wirtschafts- und Unternehmensberatung
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Rechtsformwahl / Startup Beratung
Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
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Controlling
Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
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Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
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Digitalisierung
Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
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Liquiditätsplanung
Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
gemeinsam • persönlich • vorausschauend
Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.
Digitale Kanzlei
Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.
Unsere Kanzlei
Unser Blog
Exzellenter Arbeitgeber 2026!
Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.
Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften
Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.
Wie gründe ich ein Startup?
Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.
Wie gründe ich eine GmbH?
Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!
Steuernews
September 2026
Schenkung: Warum auch ein zweiter Steuerbescheid wirksam sein kann
Ein aktueller Fall zeigt, dass ein zweiter Bescheid nicht automatisch unwirksam ist. Das Finanzamt hatte im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass ein Steuerpflichtiger ein niedrig verzinsliches Darlehen von einer ausländischen Gesellschaft erhalten hatte. Der daraus entstandene Zinsvorteil wurde als Schenkung eingeordnet. Zunächst erließ das Finanzamt einen Bescheid mit einer natürlichen Person als Schenker. Später folgte ein weiterer Bescheid, in dem eine ausländische Gesellschaft als Schenker genannt wurde.
Der Steuerpflichtige hielt den zweiten Bescheid für nichtig, da aus seiner Sicht derselbe Vorgang doppelt erfasst wurde. Das Finanzgericht sah dies jedoch anders. Eine doppelte steuerliche Erfassung führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass ein Steuerbescheid nichtig ist. Vielmehr muss ein solcher Fehler über die dafür vorgesehenen Korrekturvorschriften geklärt werden.
Im Schenkungsteuerrecht kann es zudem vorkommen, dass mehrere Bescheide nebeneinander bestehen, wenn unterschiedliche Schenker, Stichtage oder Einzelzuwendungen betroffen sind. Entscheidend ist daher nicht nur, ob die Vorgänge wirtschaftlich zusammenhängen, sondern wie sie steuerlich einzuordnen sind.
Für Steuerzahler bedeutet das: Auch ein Bescheid, der auf den ersten Blick offensichtlich fehlerhaft oder doppelt erscheint, sollte nicht ignoriert werden. Wichtig ist eine rechtzeitige Prüfung, da Einspruchs- und Änderungsfristen laufen können.
Praxistipp:
Wer mehrere Steuerbescheide zu einer Schenkung oder einem wirtschaftlich zusammenhängenden Vorgang erhält, sollte diese zeitnah prüfen lassen. Auch vermeintlich doppelte Bescheide können wirksam sein und müssen gegebenenfalls fristgerecht angegriffen oder korrigiert werden.
5
Sep
2
Sep
Loyalty-Programme: Treuepunkte sind grundsätzlich keine Gutscheine
Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass klassische Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen grundsätzlich keine Gutscheine im Sinne des Mehrwertsteuerrechts sind. Entscheidend ist, ob der Kunde durch die Punkte einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine bestimmte Ware oder Dienstleistung erhält. Fehlt ein solcher Anspruch, liegt regelmäßig kein Gutschein vor.
Im entschiedenen Fall konnten Kunden abhängig vom Einkaufswert Punkte sammeln und diese später in einem Punkteshop nutzen. Die Punkte waren jedoch nicht in Geld umtauschbar, nicht übertragbar, hatten keinen festen Geldwert und konnten nur zusammen mit einem weiteren Einkauf eingesetzt werden. Der EuGH sah darin lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil, nicht aber einen Gutschein.
Für Unternehmen ist die Entscheidung wichtig, weil echte Gutscheine umsatzsteuerlich besondere Folgen auslösen können. Bei klassischen Treuepunkten wird die Umsatzsteuer dagegen regelmäßig nicht bereits bei Ausgabe der Punkte vorverlagert. Vielmehr sind solche Programme häufig eher wie Rabatt- oder Prämienmodelle zu behandeln.
Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch entscheidend. Werden Punkte mit einem festen Geldwert versehen, sind sie übertragbar oder können sie wie ein Zahlungsmittel eingesetzt werden, kann die umsatzsteuerliche Bewertung anders ausfallen. Unternehmen sollten ihre Kundenbindungsprogramme daher nicht nur marketingseitig, sondern auch steuerlich prüfen.
Praxistipp:
Unternehmen mit Kundenbindungsprogrammen sollten die Bedingungen klar dokumentieren. Wichtig ist insbesondere, ob Kunden einen festen Anspruch auf Waren oder Dienstleistungen erhalten oder ob lediglich ein Rabattvorteil gewährt wird.
Mandantenvideos
August 2026
Betriebsveranstaltungen: Darauf müssen Sie achten
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4
Aug
March 2026
15
Mar
Aktivrente: Das müssen Sie wissen
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