Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland
Wer wir sind
Unsere Leistungen im Überblick
Steuerberatung
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Lohn- und Finanzbuchhaltung
Ihre Lohnabrechnungen und Buchhaltung werden zuverlässig und pünktlich erledigt, sodass Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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Steuererklärung und USt-VA
Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung werden termingerecht und korrekt erstellt – kein Stress, keine Sorgen.
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerlich optimal abgesichert bei Erbschaften und Schenkungen – für eine sichere und planbare Zukunft.
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Jahresabschluss / Bilanz
Ein klarer und verlässlicher Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens durch einen professionell erstellten Jahresabschluss.
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Unternehmensnachfolge / vorweggenommene Erbfolge
Planen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sicher und steuerlich vorteilhaft, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Steuerliche Gestaltung
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit maßgeschneiderten Strategien, die Ihre finanzielle Zukunft sichern.
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Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Steuerfragen? Sie sind weltweit bestens aufgestellt und optimal beraten.
Rechtsberatung
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Vertragsgestaltung
Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
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Arbeitsrecht
Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
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Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
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Steuerstrafrecht
Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
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Gesellschaftsrecht
Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
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Erbrecht
Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Internationales Recht
Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Wirtschafts- und Unternehmensberatung
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Rechtsformwahl / Startup Beratung
Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
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Controlling
Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
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Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
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Digitalisierung
Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
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Liquiditätsplanung
Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
gemeinsam • persönlich • vorausschauend
Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.
Digitale Kanzlei
Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.
Unsere Kanzlei
Unser Blog
Exzellenter Arbeitgeber 2026!
Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.
Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften
Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.
Wie gründe ich ein Startup?
Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.
Wie gründe ich eine GmbH?
Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!
Steuernews
September 2026
Vererbtes Familienheim: Zu später Einzug kann Steuerbefreiung kosten
In der Praxis ist vor allem die Frage wichtig, wann die Selbstnutzung rechtzeitig aufgenommen wurde. Nach der Rechtsprechung muss der Einzug grundsätzlich unverzüglich erfolgen. Als Orientierung gilt regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erbfall. Ein späterer Einzug kann zwar im Einzelfall noch unschädlich sein, etwa wenn zwingende Gründe entgegenstehen. Der Erbe muss dann aber nachvollziehbar darlegen können, warum ein früherer Einzug nicht möglich war und dass ihn an der Verzögerung kein Verschulden trifft.
Ein aktueller Fall zeigt, wie streng die Anforderungen sein können. Der Kläger hatte von seinem Vater eine Doppelhaushälfte geerbt. Er begann einige Monate nach dem Erbfall mit dem Ausräumen und später mit kleineren Renovierungsarbeiten. Im weiteren Verlauf kam es jedoch zu Verzögerungen, unter anderem wegen geänderter Umbauvorstellungen, Planungsfragen und der Finanzierung. Der dauerhafte Einzug erfolgte schließlich erst mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall.
Das Finanzamt versagte daraufhin die Steuerbefreiung für das Familienheim. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung. Nach Ansicht des Gerichts war der Einzug nicht mehr unverzüglich erfolgt. Ein früherer Einzug wäre grundsätzlich möglich gewesen. Die Verzögerungen beruhten vor allem auf persönlichen Entscheidungen, Fehleinschätzungen zum Umfang der Eigenleistungen sowie Planungs- und Finanzierungsproblemen.
Für Erben bedeutet dies: Wer die Steuerbefreiung für ein Familienheim nutzen möchte, sollte den Einzug nicht unnötig hinausschieben. Renovierungen oder Umbauten können eine Verzögerung zwar rechtfertigen, allerdings nur, wenn sie tatsächlich erforderlich sind und zügig betrieben werden. Reine Wunschmodernisierungen, spätere Planänderungen oder Finanzierungsschwierigkeiten können steuerlich problematisch sein.
Wichtig ist außerdem eine gute Dokumentation. Erben sollten festhalten, welche Maßnahmen notwendig waren, wann Handwerker beauftragt wurden, warum bestimmte Arbeiten nicht früher abgeschlossen werden konnten und ab wann die Immobilie tatsächlich dauerhaft selbst genutzt wurde. Bloße tageweise Aufenthalte reichen für die Selbstnutzung regelmäßig nicht aus.
Praxistipp:
Erben sollten nach dem Erwerb eines Familienheims frühzeitig prüfen, ob sie die Steuerbefreiung nutzen möchten. Ist ein Einzug nicht innerhalb von sechs Monaten möglich, sollten die Gründe dafür genau dokumentiert werden. Besonders wichtig sind Nachweise zu gegebenenfalls notwendigen Renovierungen, Handwerkerterminen, Verzögerungen und zum tatsächlichen Beginn der dauerhaften Selbstnutzung.
14
Sep
9
Sep
Teilungsversteigerung: Anwaltskosten können Erbschaftsteuer mindern
Eine Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Sie dient dazu, gemeinschaftliches Eigentum zu verwerten, damit der Erlös anschließend zwischen den Miterben verteilt werden kann. Dabei entstehen häufig erhebliche Kosten, etwa für anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren; der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sein können. Voraussetzung ist, dass die Kosten unmittelbar mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses zusammenhängen.
Im entschiedenen Fall gehörten zum Nachlass unter anderem mehrere Mietwohngrundstücke. Zwischen den Miterben kam es über Jahre hinweg zu Streitigkeiten. Ein Miterbe trug erhebliche Rechtsanwaltskosten, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungsversteigerungsverfahren. Diese Kosten wollte er bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt wissen.
Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Die Kosten dienten der Verteilung des Nachlasses und damit der Aufhebung der Erbengemeinschaft. Sie waren deshalb als sogenannte Nachlassverteilungskosten abziehbar. Entscheidend war der direkte, sachliche Zusammenhang mit der späteren Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses. Nicht maßgeblich war hingegen, dass die Erbengemeinschaft zuvor bereits mit der Verwaltung des Nachlassvermögens befasst war.
Für Erben ist die Entscheidung wichtig, weil Kosten im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung steuerlich erheblich ins Gewicht fallen können. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögenswerten entstehen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung häufig Rechtsanwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten. Diese sollten daher dokumentiert und steuerlich geprüft werden. Entscheidend ist, dass ein Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses besteht. Auch die Zuordnung zu einzelnen Maßnahmen sollte nachvollziehbar festgehalten werden.
Mandantenvideos
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