Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

September 2026

Vererbtes Familienheim: Zu später Einzug kann Steuerbefreiung kosten

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer eine Immobilie erbt und selbst darin wohnen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer wichtigen Steuerbefreiung profitieren. Das sogenannte Familienheim bleibt bei der Erbschaftsteuer außer Ansatz, wenn der Erwerber die Immobilie unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt und anschließend grundsätzlich mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Bei Kindern ist die Steuerbefreiung zudem auf eine Wohnfläche von 200 qm begrenzt.
In der Praxis ist vor allem die Frage wichtig, wann die Selbstnutzung rechtzeitig aufgenommen wurde. Nach der Rechtsprechung muss der Einzug grundsätzlich unverzüglich erfolgen. Als Orientierung gilt regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erbfall. Ein späterer Einzug kann zwar im Einzelfall noch unschädlich sein, etwa wenn zwingende Gründe entgegenstehen. Der Erbe muss dann aber nachvollziehbar darlegen können, warum ein früherer Einzug nicht möglich war und dass ihn an der Verzögerung kein Verschulden trifft.
Ein aktueller Fall zeigt, wie streng die Anforderungen sein können. Der Kläger hatte von seinem Vater eine Doppelhaushälfte geerbt. Er begann einige Monate nach dem Erbfall mit dem Ausräumen und später mit kleineren Renovierungsarbeiten. Im weiteren Verlauf kam es jedoch zu Verzögerungen, unter anderem wegen geänderter Umbauvorstellungen, Planungsfragen und der Finanzierung. Der dauerhafte Einzug erfolgte schließlich erst mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall.
Das Finanzamt versagte daraufhin die Steuerbefreiung für das Familienheim. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung. Nach Ansicht des Gerichts war der Einzug nicht mehr unverzüglich erfolgt. Ein früherer Einzug wäre grundsätzlich möglich gewesen. Die Verzögerungen beruhten vor allem auf persönlichen Entscheidungen, Fehleinschätzungen zum Umfang der Eigenleistungen sowie Planungs- und Finanzierungsproblemen.
Für Erben bedeutet dies: Wer die Steuerbefreiung für ein Familienheim nutzen möchte, sollte den Einzug nicht unnötig hinausschieben. Renovierungen oder Umbauten können eine Verzögerung zwar rechtfertigen, allerdings nur, wenn sie tatsächlich erforderlich sind und zügig betrieben werden. Reine Wunschmodernisierungen, spätere Planänderungen oder Finanzierungsschwierigkeiten können steuerlich problematisch sein.
Wichtig ist außerdem eine gute Dokumentation. Erben sollten festhalten, welche Maßnahmen notwendig waren, wann Handwerker beauftragt wurden, warum bestimmte Arbeiten nicht früher abgeschlossen werden konnten und ab wann die Immobilie tatsächlich dauerhaft selbst genutzt wurde. Bloße tageweise Aufenthalte reichen für die Selbstnutzung regelmäßig nicht aus.

Praxistipp:
Erben sollten nach dem Erwerb eines Familienheims frühzeitig prüfen, ob sie die Steuerbefreiung nutzen möchten. Ist ein Einzug nicht innerhalb von sechs Monaten möglich, sollten die Gründe dafür genau dokumentiert werden. Besonders wichtig sind Nachweise zu gegebenenfalls notwendigen Renovierungen, Handwerkerterminen, Verzögerungen und zum tatsächlichen Beginn der dauerhaften Selbstnutzung.
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14

Sep

9

Sep

Teilungsversteigerung: Anwaltskosten können Erbschaftsteuer mindern

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Nach einem Erbfall kommt es bei Erbengemeinschaften nicht selten zu Streit über die Verteilung des Nachlasses. Besonders schwierig wird es, wenn Immobilien zum Nachlass gehören und sich die Miterben nicht auf eine gemeinsame Nutzung, Übernahme oder einen freihändigen Verkauf einigen können. In solchen Fällen kann eine Teilungsversteigerung erforderlich werden.
Eine Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Sie dient dazu, gemeinschaftliches Eigentum zu verwerten, damit der Erlös anschließend zwischen den Miterben verteilt werden kann. Dabei entstehen häufig erhebliche Kosten, etwa für anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren; der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sein können. Voraussetzung ist, dass die Kosten unmittelbar mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses zusammenhängen.
Im entschiedenen Fall gehörten zum Nachlass unter anderem mehrere Mietwohngrundstücke. Zwischen den Miterben kam es über Jahre hinweg zu Streitigkeiten. Ein Miterbe trug erhebliche Rechtsanwaltskosten, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungsversteigerungsverfahren. Diese Kosten wollte er bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt wissen.
Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Die Kosten dienten der Verteilung des Nachlasses und damit der Aufhebung der Erbengemeinschaft. Sie waren deshalb als sogenannte Nachlassverteilungskosten abziehbar. Entscheidend war der direkte, sachliche Zusammenhang mit der späteren Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses. Nicht maßgeblich war hingegen, dass die Erbengemeinschaft zuvor bereits mit der Verwaltung des Nachlassvermögens befasst war.
Für Erben ist die Entscheidung wichtig, weil Kosten im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung steuerlich erheblich ins Gewicht fallen können. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögenswerten entstehen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung häufig Rechtsanwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten. Diese sollten daher dokumentiert und steuerlich geprüft werden. Entscheidend ist, dass ein Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses besteht. Auch die Zuordnung zu einzelnen Maßnahmen sollte nachvollziehbar festgehalten werden.
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Mandantenvideos

August 2026

Betriebsveranstaltungen: Darauf müssen Sie achten

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Damit eine Betriebsveranstaltung als solche vom Finanzamt anerkannt wird, müssen bestimmte Freigrenzen beachtet werden. Worauf Sie sonst noch achten müssen, um den Tag sorgenfrei zu genießen, erfahren Sie in diesem Video. (08/26)

4

Aug

March 2026

15

Mar

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

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