Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Wer wir sind

Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

July 2026

Abfindungen: Steuerermäßigung gibt es erst über die Einkommensteuererklärung

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Abfindungen sollen häufig den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abfedern. Steuerlich können solche Zahlungen jedoch zu einer erheblichen Belastung führen, weil sie meist in einem Betrag ausgezahlt werden und dadurch das zu versteuernde Einkommen eines Jahres stark erhöhen.
Um diesen Progressionseffekt abzumildern, kommt grundsätzlich die sogenannte Fünftelungsregelung in Betracht: Bis einschließlich 2024 konnte diese ermäßigte Besteuerung bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Seit 2025 ist dies nicht mehr möglich. Arbeitgeber müssen Abfindungen im Lohnsteuerabzug zunächst wie regulären Arbeitslohn behandeln und die Lohnsteuer ohne Anwendung der Fünftelungsregelung einbehalten.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass bei Auszahlung der Abfindung zunächst weniger Netto verbleibt. Der steuerliche Vorteil geht jedoch nicht verloren. Die ermäßigte Besteuerung kann weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen der Fünftelungsregelung erfüllt sind, und erstattet gegebenenfalls zu viel einbehaltene Lohnsteuer über den Einkommensteuerbescheid.
In der Praxis ist dies vor allem bei Aufhebungsverträgen, Kündigungsschutzverfahren und Vergleichszahlungen wichtig. Arbeitnehmer sollten frühzeitig wissen, dass die endgültige steuerliche Entlastung nicht sofort bei Auszahlung eintritt, sondern erst nach Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärung.
Arbeitgeber wiederum werden durch die Neuregelung entlastet, da die Prüfung und Berechnung der Fünftelungsregelung nicht mehr in der Lohnabrechnung erfolgen muss. Trotzdem bleibt eine sorgfältige Gestaltung entscheidend. Nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt automatisch die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung. Entscheidend ist insbesondere, ob es sich tatsächlich um eine begünstigte Entschädigung handelt und ob die Einkünfte zusammengeballt zufließen. Die vertragliche Formulierung sollte daher frühzeitig steuerlich auf Korrektheit geprüft werden.
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13

Jul

9

Jul

Betriebsaufspaltung: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung kann verloren gehen

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Viele Unternehmen trennen Immobilienvermögen und operative Tätigkeit bewusst voneinander. Häufig wird eine Immobilie von einer Besitzgesellschaft oder einer Privatperson gehalten und an eine operative GmbH vermietet. Zivilrechtlich erscheint diese Struktur oft klar getrennt. Steuerlich kann sie jedoch zur sogenannten Betriebsaufspaltung führen.
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung besteht. Eine sachliche Verflechtung ist regelmäßig gegeben, wenn die überlassene Immobilie eine wesentliche Betriebsgrundlage der operativen Gesellschaft darstellt. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn dieselben Personen beide Unternehmen beherrschen.
Die Folge: Die eigentlich vermögensverwaltende Vermietung wird steuerlich als gewerbliche Tätigkeit behandelt. Dadurch kann Gewerbesteuer entstehen. Besonders bedeutsam ist dies für Grundstücksunternehmen, die von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung profitieren könnten. Diese Vergünstigung setzt voraus, dass nahezu ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt wird. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass eine Betriebsaufspaltung dieser erweiterten Kürzung entgegenstehen kann. Denn die Besitzgesellschaft nimmt durch die Verbindung zur Betriebsgesellschaft nicht mehr nur passiv an der Grundstücksverwaltung teil, sondern ist in eine gewerbliche Gesamtstruktur eingebunden.
Für Unternehmer und Geschäftsführer kann dies erhebliche Folgen haben. Wird die erweiterte Kürzung zu Unrecht genutzt, drohen im Rahmen einer Betriebsprüfung Gewerbesteuernachzahlungen und Zinsen. Besonders betroffen sind Strukturen mit GmbH, Besitzgesellschaft, Familienbeteiligungen oder vermieteten Betriebsimmobilien.

Praxistipp:
Unternehmer sollten bestehende Besitz- und Betriebsgesellschaften steuerlich prüfen lassen. Entscheidend sind Beteiligungsverhältnisse, Stimmrechte, Geschäftsführungsbefugnisse und die Bedeutung der Immobilie für den Betrieb. Bei Umstrukturierungen, Immobilienübertragungen oder neuen Mietverträgen sollte die Prüfung unbedingt vorab erfolgen.
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Mandantenvideos

March 2026

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

15

Mar

November 2025

13

Nov

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe. In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen. (11/25)

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