Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

September 2026

Schenkung: Warum auch ein zweiter Steuerbescheid wirksam sein kann

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer eine Schenkung erhält, bekommt in der Regel einen Schenkungsteuerbescheid vom Finanzamt. Aus diesem ergibt sich, ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer festgesetzt wird. Unübersichtlich kann es werden, wenn zu einem wirtschaftlich zusammenhängenden Vorgang mehrere Bescheide ergehen.
Ein aktueller Fall zeigt, dass ein zweiter Bescheid nicht automatisch unwirksam ist. Das Finanzamt hatte im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass ein Steuerpflichtiger ein niedrig verzinsliches Darlehen von einer ausländischen Gesellschaft erhalten hatte. Der daraus entstandene Zinsvorteil wurde als Schenkung eingeordnet. Zunächst erließ das Finanzamt einen Bescheid mit einer natürlichen Person als Schenker. Später folgte ein weiterer Bescheid, in dem eine ausländische Gesellschaft als Schenker genannt wurde.
Der Steuerpflichtige hielt den zweiten Bescheid für nichtig, da aus seiner Sicht derselbe Vorgang doppelt erfasst wurde. Das Finanzgericht sah dies jedoch anders. Eine doppelte steuerliche Erfassung führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass ein Steuerbescheid nichtig ist. Vielmehr muss ein solcher Fehler über die dafür vorgesehenen Korrekturvorschriften geklärt werden.
Im Schenkungsteuerrecht kann es zudem vorkommen, dass mehrere Bescheide nebeneinander bestehen, wenn unterschiedliche Schenker, Stichtage oder Einzelzuwendungen betroffen sind. Entscheidend ist daher nicht nur, ob die Vorgänge wirtschaftlich zusammenhängen, sondern wie sie steuerlich einzuordnen sind.
Für Steuerzahler bedeutet das: Auch ein Bescheid, der auf den ersten Blick offensichtlich fehlerhaft oder doppelt erscheint, sollte nicht ignoriert werden. Wichtig ist eine rechtzeitige Prüfung, da Einspruchs- und Änderungsfristen laufen können.

Praxistipp:
Wer mehrere Steuerbescheide zu einer Schenkung oder einem wirtschaftlich zusammenhängenden Vorgang erhält, sollte diese zeitnah prüfen lassen. Auch vermeintlich doppelte Bescheide können wirksam sein und müssen gegebenenfalls fristgerecht angegriffen oder korrigiert werden.
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5

Sep

2

Sep

Loyalty-Programme: Treuepunkte sind grundsätzlich keine Gutscheine

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Kundenbindungsprogramme sind in vielen Branchen verbreitet. Ob im Einzelhandel, Onlinehandel, in der Gastronomie oder bei Dienstleistern: Häufig sammeln Kunden bei ihren Einkäufen Punkte, die später gegen Vorteile, Rabatte oder Prämien eingelöst werden können. Umsatzsteuerlich stellt sich dabei die Frage, ob solche Treuepunkte als Gutscheine gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass klassische Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen grundsätzlich keine Gutscheine im Sinne des Mehrwertsteuerrechts sind. Entscheidend ist, ob der Kunde durch die Punkte einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine bestimmte Ware oder Dienstleistung erhält. Fehlt ein solcher Anspruch, liegt regelmäßig kein Gutschein vor.
Im entschiedenen Fall konnten Kunden abhängig vom Einkaufswert Punkte sammeln und diese später in einem Punkteshop nutzen. Die Punkte waren jedoch nicht in Geld umtauschbar, nicht übertragbar, hatten keinen festen Geldwert und konnten nur zusammen mit einem weiteren Einkauf eingesetzt werden. Der EuGH sah darin lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil, nicht aber einen Gutschein.
Für Unternehmen ist die Entscheidung wichtig, weil echte Gutscheine umsatzsteuerlich besondere Folgen auslösen können. Bei klassischen Treuepunkten wird die Umsatzsteuer dagegen regelmäßig nicht bereits bei Ausgabe der Punkte vorverlagert. Vielmehr sind solche Programme häufig eher wie Rabatt- oder Prämienmodelle zu behandeln.
Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch entscheidend. Werden Punkte mit einem festen Geldwert versehen, sind sie übertragbar oder können sie wie ein Zahlungsmittel eingesetzt werden, kann die umsatzsteuerliche Bewertung anders ausfallen. Unternehmen sollten ihre Kundenbindungsprogramme daher nicht nur marketingseitig, sondern auch steuerlich prüfen.

Praxistipp:
Unternehmen mit Kundenbindungsprogrammen sollten die Bedingungen klar dokumentieren. Wichtig ist insbesondere, ob Kunden einen festen Anspruch auf Waren oder Dienstleistungen erhalten oder ob lediglich ein Rabattvorteil gewährt wird.
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Mandantenvideos

August 2026

Betriebsveranstaltungen: Darauf müssen Sie achten

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Damit eine Betriebsveranstaltung als solche vom Finanzamt anerkannt wird, müssen bestimmte Freigrenzen beachtet werden. Worauf Sie sonst noch achten müssen, um den Tag sorgenfrei zu genießen, erfahren Sie in diesem Video. (08/26)

4

Aug

March 2026

15

Mar

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

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