Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

March 2026

Gesellschaftliche Gestaltungen: Verdeckte Einlage von GmbH-Anteilen und ?Reparaturversuche? über § 8 KStG

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Bei Strukturmaßnahmen in Unternehmensgruppen ? insbesondere bei Holding-Konstellationen ? sind verdeckte Einlagen ein Klassiker, der steuerlich oft unterschätzt wird.

Der BFH hatte aktuell einen Fall zu beurteilen, in dem GmbH-Anteile unentgeltlich auf eine andere GmbH übertragen wurden und dies als verdeckte Einlage einzuordnen war. Auf Gesellschafterebene führt eine solche verdeckte Einlage bei qualifizierter Beteiligung grundsätzlich dazu, dass sie nach § 17 EStG einer Veräußerung gleichgestellt wird: Es entsteht ein fingierter Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Buchwert und gemeinem Wert). Streitpunkt war nun die Folgefrage, ob eine ?versäumte? Besteuerung dieses § 17-Gewinns beim Gesellschafter (weil der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig war) auf Ebene der Kapitalgesellschaft über § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG ?nachgeholt? werden kann.

Der BFH verneint das: Eine unterbliebene Erfassung einer (fiktiven) Einkommenserhöhung beim Gesellschafter ist keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG. Die Norm greift nach ihrem Wortlaut und Zweck nur, wenn die verdeckte Einlage beim Gesellschafter tatsächlich zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage geführt hat (typischerweise z. B. durch Betriebsausgaben/Werbungskosten oder vergleichbare steuermindernde Berücksichtigungen). Ein bloßes ?Nichtbesteuern? einer eigentlich zu erfassenden Erhöhung ist etwas anderes ? ein aliud ? und wird von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG nicht aufgefangen. Für die Praxis bedeutet das zweierlei:

Erstens sollten Einlagevorgänge (verdeckt vs. offen) und deren Bewertung von Anfang an sauber strukturiert und erklärt werden (Einlagevereinbarungen, Gegenleistungen, Teilwertansätze, Dokumentation der Motive/Veranlassung). Zweitens zeigt die Entscheidung, dass ?Bestandskraftprobleme? auf einer Ebene nicht automatisch über Korrekturmechanismen auf anderer Ebene heilbar sind ? die Steuerwirkung kann also in der falschen ?Schublade? endgültig verloren gehen oder zu unerwünschten Folgewirkungen führen.

Praxistipp:
Bei verdeckten Einlagen, Anteilübertragungen oder Umstrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe sollte stets vor Umsetzung geprüft werden, welche steuerlichen Folgen auf Gesellschaftsebene ausgelöst werden ? insbesondere im Hinblick auf § 17 EStG und § 8 KStG.

Eine frühzeitige Bewertung zum gemeinen Wert, eine klare vertragliche Dokumentation (Einlagebeschluss, Beweggründe, Gegenleistungen) sowie eine abgestimmte steuerliche Erklärung auf beiden Ebenen verhindern, dass Besteuerungsfolgen ?ins Leere laufen? oder im Nachhinein nicht mehr korrigierbar sind. Gerade bei Bestandskraft von Bescheiden bestehen später oft nur noch sehr eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten.
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21

Mar

19

Mar

Denkmal-AfA: Steuerliche Förderung bleibt auf inländische Objekte beschränkt

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Die steuerliche Förderung für Baudenkmäler ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung historischer Bausubstanz. Über erhöhte Abschreibungen können Sa­­nie­rungskosten unter bestimmten Voraus­­setzungen steuerlich geltend gemacht werden. Der BFH hat jedoch klargestellt, dass diese Begünstigung auf in Deutschland belegene Denkmäler beschränkt ist. Eine Ausweitung auf Objekte im EU-Ausland lässt sich aus europarechtlichen Grundsätzen nicht ableiten.

Für Investoren mit grenzüberschreitendem Engagement bedeutet dies eine klare Abgrenzung: Während bei inländischen Denkmalobjekten die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten erhebliche Liquiditätsvorteile bringen können, entfällt diese Förderung bei vergleichbaren Objekten im Ausland. Die Standortwahl kann damit spürbare steuerliche Auswirkungen haben, die bereits im Rahmen der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden sollten.

Praxistipp:
Vor Erwerb oder Sanierung eines Denkmalobjekts sollte geprüft werden, ob die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorliegt. Bei Auslandsimmobilien ist die Denkmal-AfA regelmäßig ausgeschlossen ? hier sollte die Investitionsentscheidung nicht auf erwartete steuerliche Vorteile gestützt werden.
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Mandantenvideos

March 2026

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

15

Mar

November 2025

13

Nov

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe. In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen. (11/25)

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