Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

  • DGQA Kanzlei für Steuerrecht 2025 & 2026
  • Exzellenter Arbeitgeber 2024 2025 2026
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Wer wir sind

Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

April 2026

Live-Online-Fortbildungen: Kein Fernunterricht im rechtlichen Sinne

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt führt dazu, dass auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt online durchgeführt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass sogenannte Live-Online-Fortbildungen, bei denen Teilnehmer in Echtzeit eingebunden sind, grundsätzlich nicht als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu qualifizieren sind. Entscheidend ist dabei insbesondere, dass die Veranstaltungen synchron stattfinden und eine unmittelbare Interaktion zwischen Lehrenden und Teilnehmenden möglich ist, etwa durch Fragen oder Diskussionen während der Veranstaltung.

Anders zu beurteilen sind hingegen rein digitale Selbstlernangebote, bei denen Inhalte lediglich zeitversetzt abgerufen werden können. In solchen Fällen kann weiterhin Fernunterricht vorliegen, mit entsprechenden rechtlichen Anforderungen. Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung mehr Flexibilität bei der Gestaltung betrieblicher Weiterbildungsangebote. Gleichzeitig sollten die konkreten Vertragsbedingungen sorgfältig formuliert werden, da laut BGH maßgeblich ist, welche Leistung vertraglich vereinbart wurde ? und nicht allein, wie die Durchführung im Einzelfall erfolgt.

Praxistipp:
Arbeitgeber sollten bei der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen genau darauf achten, ob es sich um interaktive Live-Formate oder um Selbstlernangebote handelt, und die vertragliche Ausgestaltung entsprechend klar definieren.
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6

Apr

3

Apr

Zahlungseingänge in der Krise: Bedeutung der Kontoführung

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Ein besonders sensibler Bereich im vorläufigen Insolvenzverfahren ist die Behandlung von Zahlungseingängen: Die Finanzverwaltung differenziert hierbei sehr genau danach, auf welches Konto Zahlungen erfolgen und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Entscheidend ist insbesondere, ob bereits Sicherungsmaßnahmen wie Verfügungsbeschränkungen oder Kontosperren angeordnet wurden und ob der zahlende Dritte hiervon Kenntnis hatte.

Gehen Zahlungen noch auf ein reguläres Geschäftskonto des Unternehmens ein, ohne dass Einschränkungen bestehen oder bekannt sind, werden diese Beträge grundsätzlich dem Unternehmen selbst zugerechnet.

Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn Zahlungen auf ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtetes Sonderkonto oder auf ein bereits gesperrtes Konto erfolgen. In diesen Fällen wird die Vereinnahmung steuerlich dem Insolvenzverwalter zugerechnet. Diese Unterscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung, sondern kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Unternehmensleitung ergibt sich daraus ein erhöhter Abstimmungsbedarf in der Krisenphase.

Praxistipp:
Achten Sie in wirtschaftlichen Krisensituationen besonders auf eine klare und dokumentierte Kontoführung sowie auf die Abstimmung mit allen Beteiligten, um steuerliche Fehlzuordnungen zu vermeiden.
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Mandantenvideos

March 2026

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

15

Mar

November 2025

13

Nov

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe. In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen. (11/25)

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