Ulitzka & Partner Kanzlei - Team im Besprechungsraum

Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

  • DGQA Kanzlei für Steuerrecht 2025 & 2026
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Wer wir sind

Unsere Leistungen im Überblick

Besprechung in der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Steuerberatung

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Icon Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
Teamgespräch bei Ulitzka & Partner

gemeinsam • persönlich • vorausschauend

Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

  • Teammitglied der Kanzlei Ulitzka & Partner
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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Menschen arbeiten in der Kanzlei am Tablet

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Exzellenter Arbeitgeber 2026!

Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

August 2026

Vorsteuerabzug: Kommt es künftig stärker auf den Leistungszeitraum an?

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Für Unternehmen ist der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs von großer praktischer Bedeutung. Bisher setzt die deutsche Praxis grundsätzlich voraus, dass die Leistung erbracht wurde und dem Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Erst dann kann die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union hat nun jedoch eine Diskussion angestoßen. Danach könnte der Vorsteuerabzug bereits im Leistungszeitraum möglich sein, wenn die Rechnung zwar erst später eingeht, aber spätestens bis zur Abgabe der Steuererklärung für diesen Zeitraum vorliegt. Das Gericht stellt dabei stärker auf die Leistungserbringung als materielle Voraussetzung ab.
Diese Sichtweise weicht von der bisherigen deutschen Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis ab. Deshalb wird die Entscheidung derzeit vom Europäischen Gerichtshof überprüft. Bis zu einer abschließenden Klärung bleibt es beim bisherigen Grundsatz: Ohne ordnungsgemäße Rechnung sollte der Vorsteuerabzug nicht vorschnell geltend gemacht werden.
Für Unternehmer ist das Verfahren dennoch wichtig. Sollte sich die neue Sichtweise durchsetzen, könnte dies Auswirkungen auf die zeitliche Zuordnung des Vorsteuerabzugs und damit auf die Liquiditätsplanung haben. Gerade bei hohen Eingangsleistungen rund um den Jahreswechsel wäre eine Änderung der Praxis von erheblicher Bedeutung.
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12

Aug

10

Aug

Grundsteuerwert: Kernsanierung kann Restnutzungsdauer verlängern

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Bei der Grundsteuerbewertung spielt nicht nur die Wohnfläche eine Rolle. Auch das Baujahr beziehungsweise die Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann den festzustellenden Grundsteuerwert beeinflussen. Besonders bei älteren Gebäuden, die umfassend saniert wurden, kann es dabei zu Streit mit dem Finanzamt kommen. Grundsätzlich wird bei der Bewertung auf das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes abgestellt. Wurden nach der Bezugsfertigkeit jedoch Veränderungen vorgenommen, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer wesentlich verlängern, kann ausnahmsweise ein fiktiv jüngeres Baujahr zugrunde gelegt werden. Dies kommt insbesondere bei einer Kernsanierung in Betracht.
In einem aktuellen Fall ging es um ein älteres Mehrfamilienhaus, das nach dem Erwerb umfassend saniert worden war. Der Eigentümer wollte bei der Grundsteuerbewertung von einer deutlich kürzeren Restnutzungsdauer ausgehen. Das Finanzamt nahm dagegen aufgrund der durchgeführten Sanierung ein fiktiv jüngeres Baujahr und damit eine längere Restnutzungsdauer an.
Das Finanzgericht folgte der Auffassung des Finanzamts. Entscheidend war, dass die vorliegenden Unterlagen und früheren Angaben für eine umfassende Kernsanierung sprachen. Der Eigentümer konnte diese Annahme nicht ausreichend widerlegen. Allgemeine Hinweise auf einzelne noch alte Gebäudeteile reichten dafür nicht aus.
Für Immobilienbesitzer zeigt der Fall: Wer bei der Grundsteuerbewertung eine kürzere Restnutzungsdauer oder niedrigeren Wert geltend machen möchte, muss die Sanierungsmaßnahmen nachvollziehbar belegen können. Je umfangreicher frühere Sanierungen waren, desto eher kann das Finanzamt von einer verlängerten Restnutzungsdauer ausgehen.

Praxistipp:
Eigentümer sanierter Gebäude sollten wichtige Nachweise zu durchgeführten Maßnahmen sorgfältig aufbewahren, damit bei der Grundsteuerbewertung nachvollziehbar bleibt, ob und in welchem Umfang tatsächlich eine Kernsanierung vorliegt. Eine detaillierte und vollständige Dokumentation zahlt sich aus.
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Mandantenvideos

August 2026

Betriebsveranstaltungen: Darauf müssen Sie achten

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Damit eine Betriebsveranstaltung als solche vom Finanzamt anerkannt wird, müssen bestimmte Freigrenzen beachtet werden. Worauf Sie sonst noch achten müssen, um den Tag sorgenfrei zu genießen, erfahren Sie in diesem Video. (08/26)

4

Aug

March 2026

15

Mar

Aktivrente: Das müssen Sie wissen

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer profitiert von der Aktivrente und welche Gruppen sind ausgeschlossen? Wie hoch ist der steuerfreie Betrag und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in nur 3 Minuten. (03/26)

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