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Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Unsere Leistungen im Überblick

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
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Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
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Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2024!

Exzellenter Arbeitgeber 2024!

So dürfen wir uns heute nennen. Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

February 2026

Umsatzsteuerliche Risiken bei fehlerhaften Rechnungen: Aktuelle Entwicklungen und Prüfungsfolgen

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen bleibt eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ? und zugleich eine der häufigsten Fehlerquellen in Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. In der Praxis zeigt sich, dass die Finanzverwaltung formale Mängel konsequenter aufgreift als früher und dabei nicht nur einzelne Rechnungen betrachtet, sondern zunehmend die Organisation der Rechnungskontrolle insgesamt.

Der Vorsteuerabzug setzt eine Rechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben voraus. Dazu gehören insbesondere vollständige Angaben zum leistenden Unternehmer und Leistungsempfänger, eine eindeutige Leistungsbeschreibung, der Leistungszeitpunkt, das Entgelt sowie ein zutreffend ausgewiesener Steuerbetrag. Schon einzelne Lücken oder unklare Angaben können zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. In vielen Unternehmen wird noch immer unterschätzt, dass auch der Rechnungsempfänger eine eigene Prüf- und Mitwirkungspflicht trifft: Wird eine offensichtlich fehlerhafte Rechnung ungeprüft verbucht, kann dies im Prüfungsverfahren zum Nachteil des Unternehmens ausgelegt werden ? selbst wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Besonders konfliktträchtig ist die Leistungsbeschreibung. Je weniger greifbar die Leistung ist, desto stärker verlangt die Finanzverwaltung regelmäßig eine präzisere Beschreibung, idealerweise mit Bezug zu Zeitraum, Projekt, Ergebnis oder Leistungsumfang.

Praxistipp:
Sinnvoll ist ein zweistufiges Verfahren: technische Prüfung (Format/Lesbarkeit/Datei) plus inhaltliche Prüfung (Empfänger, Leistung, Steuer). Auffälligkeiten sollten dokumentiert und zeitnah geklärt werden; bei Bedarf ist eine Rechnungsberichtigung anzufordern.
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2

Feb

January 2026

30

Jan

Schenkungsteuer bei Eheverträgen und Vermögensübertragungen: Gestaltungsspielräume und Risiken

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit ehevertraglichen Vereinbarungen bergen erhebliche schenkungsteuerliche Risiken, die in der Praxis häufig unterschätzt werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen bereits vor der Eheschließung auf bestimmte Ansprüche verzichtet wird und hierfür eine Gegenleistung vereinbart ist. Steuerlich kann ein solcher Vorgang als freigebige Zuwendung qualifiziert werden und damit Schenkungsteuer auslösen.

Maßgeblich ist hierbei, ob eine schenkungsteuerlich relevante Gegenleistung vorliegt. Nach der Rechtsprechung stellen der Verzicht auf künftig entstehende Ansprüche, etwa auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt oder Hausratsteilung, regelmäßig keine Gegenleistung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne dar. Der Grund hierfür liegt darin, dass diese Ansprüche erst mit der Beendigung der Ehe entstehen und zum Zeitpunkt des Verzichts noch nicht existent sind.

Wird dennoch Vermögen übertragen, etwa in Form eines Grundstücks oder eines Geldbetrags, liegt aus steuerlicher Sicht eine unentgeltliche Zuwendung vor. Diese unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer, sofern die persönlichen Freibeträge überschritten werden. Der Umstand, dass die Vermögensübertragung im Rahmen eines notariellen Ehevertrags erfolgt, ändert an dieser steuerlichen Bewertung nichts.

Besonders problematisch ist, dass solche Gestaltungen häufig langfristige Auswirkungen haben. Die Schenkungsteuer entsteht mit der Ausführung der Zuwendung, also regelmäßig mit der Übertragung des Vermögens. Nachträgliche Anpassungen oder Korrekturen sind nur eingeschränkt möglich. Steuerzahler sollten daher bereits vor Abschluss entsprechender Vereinbarungen prüfen lassen, ob und in welchem Umfang schenkungsteuerliche Belastungen entstehen.

Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist in diesen Fällen unerlässlich, um Gestaltungsalternativen zu prüfen und unerwünschte steuerliche Folgen zu vermeiden. Andernfalls drohen erhebliche Steuerbelastungen, die in vielen Fällen vermeidbar gewesen wären.

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Mandantenvideos

November 2025

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe. In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen. (11/25)

13

Nov

October 2025

17

Oct

Steuererklärung ? Pflicht oder Kür?

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Erfahren Sie in wenigen Minuten, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss ? und wann sie sich auch freiwillig richtig auszahlen kann!? (10/25)

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