Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland
Wer wir sind
Unsere Leistungen im Überblick
Steuerberatung
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Lohn- und Finanzbuchhaltung
Ihre Lohnabrechnungen und Buchhaltung werden zuverlässig und pünktlich erledigt, sodass Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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Steuererklärung und USt-VA
Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung werden termingerecht und korrekt erstellt – kein Stress, keine Sorgen.
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerlich optimal abgesichert bei Erbschaften und Schenkungen – für eine sichere und planbare Zukunft.
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Jahresabschluss / Bilanz
Ein klarer und verlässlicher Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens durch einen professionell erstellten Jahresabschluss.
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Unternehmensnachfolge / vorweggenommene Erbfolge
Planen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sicher und steuerlich vorteilhaft, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Steuerliche Gestaltung
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit maßgeschneiderten Strategien, die Ihre finanzielle Zukunft sichern.
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Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Steuerfragen? Sie sind weltweit bestens aufgestellt und optimal beraten.
Rechtsberatung
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Vertragsgestaltung
Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
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Arbeitsrecht
Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
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Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
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Steuerstrafrecht
Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
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Gesellschaftsrecht
Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
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Erbrecht
Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Internationales Recht
Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
Wirtschafts- und Unternehmensberatung
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Rechtsformwahl / Startup Beratung
Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
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Controlling
Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
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Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
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Digitalisierung
Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
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Liquiditätsplanung
Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
gemeinsam • persönlich • vorausschauend
Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.
Digitale Kanzlei
Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.
Unsere Kanzlei
Unser Blog
Exzellenter Arbeitgeber 2026!
Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet! Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.
Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften
Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.
Wie gründe ich ein Startup?
Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.
Wie gründe ich eine GmbH?
Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!
Steuernews
April 2026
Kindergeld: Erlass einer Rückforderung bei Fehlern der Familienkasse
Allerdings zeigt eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, dass ein solcher Rückforderungsanspruch im Einzelfall erlassen werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Familienkasse selbst über die maßgeblichen Umstände informiert war oder hätte informiert sein müssen und dennoch weiterhin Kindergeld ausgezahlt hat. Im entschiedenen Fall lagen der Behörde entsprechende Informationen ? unter anderem durch automatisierte Datenübermittlungen ? bereits vor, ohne dass die Zahlungen eingestellt wurden. Das Gericht sah es daher als unbillig an, die Rückforderung vollständig durchzusetzen. Für betroffene Steuerpflichtige bedeutet dies, dass Rückforderungen nicht in jedem Fall widerspruchslos hingenommen werden müssen, insbesondere wenn ein Fehler im Verantwortungsbereich der Verwaltung liegt.
Praxistipp:
Erhalten Sie eine Rückforderung von Kindergeld, sollten Sie prüfen lassen, ob ein Erlass aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind und die Familienkasse über die relevanten Änderungen informiert war oder diese aus eigenen Datenquellen hätte erkennen können. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren.
12
Apr
9
Apr
Dauernutzungsrecht kann steuerlich als eigenes Grundvermögen gelten
Im Kern geht es um die Frage, ob ein solches Nutzungsrecht ? etwa nach dem Wohnungseigentumsgesetz ? selbst als Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes zu behandeln ist. Nach Auffassung des BFH kommt es hierbei entscheidend nicht allein auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse an, sondern vielmehr auf die wirtschaftliche Zuordnung. Trägt der Nutzungsberechtigte die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und stehen ihm dauerhaft sowohl die Nutzung als auch die Erträge zu, kann das Dauernutzungsrecht steuerlich wie ein eigenständiges Grundstück behandelt werden. Damit rückt die wirtschaftliche Betrachtungsweise stärker in den Vordergrund als die formale Eigentümerstellung.
Für Immobilienbesitzer und Investoren ist diese Sichtweise insbesondere bei komplexeren Gestaltungen relevant. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen Nutzungsrechte langfristig eingeräumt werden oder bei denen wirtschaftlich eine eigentümerähnliche Stellung besteht, ohne dass ein zivilrechtlicher Eigentumsübergang erfolgt. Auch innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften oder bei besonderen Vertragsmodellen kann diese Abgrenzung eine Rolle spielen. Die Entscheidung macht deutlich, dass die steuerliche Bewertung nicht schematisch erfolgt, sondern eine genaue Analyse der tatsächlichen Verhältnisse erfordert. Insbesondere bei Feststellungsverfahren oder im Rahmen von Vermögensbewertungen kann sich daraus eine andere steuerliche Behandlung ergeben als zunächst erwartet. Darüber hinaus hat die Entscheidung Bedeutung für die steuerliche Behandlung bei Übertragungen oder Umstrukturierungen im Immobilienbereich. Wird ein Dauernutzungsrecht beispielsweise übertragen oder neu begründet, kann dies eigenständige steuerliche Konsequenzen auslösen, wenn das Recht als wirtschaftliches Eigentum qualifiziert wird. Damit können sich Auswirkungen auf Bewertungsgrundlagen, Steuerbemessungswerte und gegebenenfalls auch auf weitere steuerliche Folgewirkungen ergeben.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Gestaltungen mit langfristigen Nutzungsrechten sorgfältig geplant und dokumentiert werden sollten, um unerwartete steuerliche Effekte zu vermeiden.
Praxistipp:
Bei der Gestaltung von Nutzungsrechten an Immobilien sollte nicht nur auf die vertragliche und zivilrechtliche Ausgestaltung geachtet werden, sondern insbesondere auf die wirtschaftliche Wirkung der Vereinbarung. Wenn ein Nutzungsberechtigter faktisch wie ein Eigentümer gestellt wird, kann dies zu einer eigenständigen steuerlichen Bewertung führen. Lassen Sie entsprechende Gestaltungen daher frühzeitig steuerlich prüfen ? insbesondere vor Übertragungen, innerhalb von Familienstrukturen oder bei komplexeren Immobilienmodellen. Eine klare vertragliche Dokumentation und eine saubere Zuordnung der Kosten- und Ertragsverhältnisse helfen, spätere steuerliche Risiken zu vermeiden.
Mandantenvideos
March 2026
Aktivrente: Das müssen Sie wissen
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15
Mar
November 2025
13
Nov
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
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