Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaften

Einführung in die Unternehmensformen

In Deutschland können Unternehmensgründer zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen, die jeweils spezifische steuerliche Konsequenzen haben. Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form eines Unternehmens, das von einer einzelnen Person geführt wird. Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) werden von zwei oder mehr Personen gegründet, wobei die Gesellschafter direkt mit ihrem Privatvermögen haften. Kapitalgesellschaften (wie GmbH, UG, AG) sind juristische Personen, bei welchen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Wichtige Definitionen und Grundlagen

  • Transparenzprinzip: Dieses Prinzip gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Gewinne werden direkt den Inhabern oder Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert.
  • Trennungsprinzip: Kapitalgesellschaften werden steuerlich als eigenständige Rechtssubjekte behandelt. Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer, unabhängig von der Ausschüttung an die Gesellschafter.

Steuerliche Grundlagen und Unterschiede

Die Wahl der Unternehmensform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die als Unternehmer zu treffen ist. Nicht nur wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung.

Das Transparenzprinzip bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Das Transparenzprinzip bedeutet, dass die Gewinne des Unternehmens direkt den Inhabern oder Gesellschaftern zugerechnet werden und diese darauf ihre persönliche Einkommensteuer zahlen. Das Einkommen wird zusammen mit anderen Einkünften der Gesellschafter versteuert, was zu einem progressiven Steuersatz führt, der bis zu 45% betragen kann. Ein großer Vorteil dieses Prinzips ist die Möglichkeit, Verluste direkt mit anderen Einkünften verrechnen zu können.

Aber Vorsicht, die Gewerbesteuer, die auf kommunaler Ebene erhoben wird, muss auch hier beachtet werden und ggf. von dem Einzelunternehmer bzw. der Personengesellschaft (direkt) entrichtet werden. Ihre Höhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab und kann die steuerliche Belastung spürbar beeinflussen. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wieder angerechnet, wobei es hier aber Höchstgrenzen zu beachten gibt.

Das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften

Im Gegensatz dazu steht das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften. Hier wird die Gesellschaft selbst als steuerpflichtiges Subjekt behandelt, was bedeutet, dass sie auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer zahlt. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die ebenfalls von der Gesellschaft zu entrichten ist. Erst bei Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter in Form von Dividenden kommt es zur Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter mit der Kapitalertragsteuer von in Höhe von 25 %. Dieses Prinzip führt zu einer abgestuften Besteuerung der Gewinne: einmal auf Unternehmensebene und einmal beim Gesellschafter.

Überblick über die jeweiligen Steuersätze und Abgaben

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer ihrer Inhaber bzw. Gesellschafter. Der Steuersatz ist progressiv und kann bis zu 45% betragen. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde variiert und auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
  • Kapitalgesellschaften zahlen 15% Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf ihre Gewinne. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls fällig. Dividenden unterliegen bei den Gesellschaftern der Kapitalertragsteuer von 25%.

Diese unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen können signifikante Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast deines Unternehmens haben. Insbesondere besteht aber ein großer Unterschied im Hinblick auf die Liquidität, da bei Kapitalgesellschaften der Zeitpunkt der vollständigen Endbesteuerung durch die Wahl des Zeitpunkts von Gewinnausschüttungen selbst gewählt werden kann. Daher ist es wichtig, diese Aspekte bereits bei der Gründung zu berücksichtigen und idealerweise mit einem Steuerberater zu besprechen, um die für deine Situation optimale Unternehmensform zu wählen.

Unsicher, wie die steuerlichen Unterschiede Dein Unternehmen beeinflussen? Lass Dich von unseren Experten individuell beraten.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften - Steuerliche Besonderheiten

Einzelunternehmen und Personengesellschaften - Steuerliche Besonderheiten

Einzelunternehmen und Personengesellschaften, wie die GbR, OHG oder KG, bieten eine flexible und persönlich zugeschnittene Unternehmensstruktur. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung dieser Unternehmensformen? Hier ein tieferer Einblick in die steuerlichen Besonderheiten.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden direkt den Inhabern bzw. Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer. Der Steuersatz ist progressiv und kann je nach Gesamteinkommen bis zu 45% betragen. Neben der Einkommensteuer müssen diese Unternehmensformen auch Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag des Unternehmens erhoben und hängt vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab, wobei ein Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR gewährt wird. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass ein Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann, was eine gewisse steuerliche Entlastung mit sich bringt.

Möglichkeiten der Gewinnverteilung und -entnahme

Ein großer Vorteil bei Personengesellschaften ist die flexible Handhabung der Gewinnverteilung und -entnahme. Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag individuelle Vereinbarungen zur Verteilung der Gewinne treffen. Dies ermöglicht eine optimierte steuerliche Gestaltung, indem z.B. Gewinne an Gesellschafter mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz verteilt werden.

Besondere Steuererleichterungen und -vorteile

Besonders für freie Berufe und kleinere Unternehmen gibt es spezielle Vorschriften, die eine Erleichterung darstellen. So kann unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung entfallen, was zu weniger Bürokratie und damit weniger Verwaltungsaufwand führt (sog. § 4 Abs. 3 Rechner).

Diese steuerlichen Rahmenbedingungen machen Einzelunternehmen und Personengesellschaften besonders attraktiv für kleinere Unternehmungen und solche, die eine enge persönliche Bindung zwischen den Unternehmensinhabern wünschen. Doch die Komplexität des Steuerrechts erfordert oft eine individuelle Beratung, um alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Nutze steuerliche Vorteile für Dein Einzelunternehmen oder Deine Personengesellschaft voll aus. Unsere Experten stehen bereit, um Deine Fragen zu beantworten.

Kapitalgesellschaften: Steuerliche Rahmenbedingungen

Kapitalgesellschaften: Steuerliche Rahmenbedingungen

Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG spielen eine wesentliche Rolle in der Wirtschaft und haben spezifische steuerliche Rahmenbedingungen, die sie von Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterscheiden.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Kapitalgesellschaften sind rechtlich selbstständige Gebilde und unterliegen daher der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 % auf den erzielten Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zusätzlich wird unabhängig von der Rechtsform die Gewerbesteuer fällig, deren Höhe vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt. Im Unterschied zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Kapitalgesellschaften nicht den Gewerbesteuerfreibetrag in Anspruch nehmen, was insbesondere für kleinere Kapitalgesellschaften eine höhere Steuerbelastung bedeuten kann.

Besteuerung von Dividenden und Ausschüttungen

Bei der Ausschüttung von Dividenden an die Gesellschafter greift das Trennungsprinzip, wonach die Kapitalgesellschaft und ihre Anteilseigner steuerlich getrennt betrachtet werden. Dividenden unterliegen beim Empfänger grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sollten die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten werden, greift das sog. Teileinkünfteverfahren, das statt der pauschalen Kapitalertragsteuer zur Anwendung kommt.

Eine Besonderheit besteht, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft gehalten werden und die Beteiligungsquote mind. 10 % beträgt. In diesen Fällen (sog. Holding-Modell) greifen besondere Steuerbefreiungen. Dieses Thema behandeln wir ausführlich in einem künftigen Blogbeitrag.

Steuerliche Behandlung von Verlusten

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Kapitalgesellschaften ist die steuerliche Behandlung von Verlusten. Verluste können grundsätzlich mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (Verlustvortrag), was die steuerliche Belastung in profitablen Jahren senken kann. Es gibt jedoch Einschränkungen, beispielsweise durch die Mindestbesteuerung, welche die Höhe des jährlich nutzbaren Verlustvortrags begrenzt.

Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zum Einzelunternehmer und den Personengesellschaften, da der Einzelunternehmer bzw. der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Verlust grundsätzlich mit sämtlichen Einkünften des Veranlagungszeitraumes verrechnen kann (z.B. aus privater Vermietung). Die GmbH kann Verluste nur mit eigenen Gewinnen verrechnen und ist auch insoweit getrennt von den Gesellschaftern zu behandeln.

Diese Rahmenbedingungen verdeutlichen, dass Kapitalgesellschaften eine gründliche Planung und Beratung in steuerlichen Fragen benötigen, um ihre Steuerlast zu optimieren und steuerliche Risiken zu minimieren.

Mache das Beste aus den steuerlichen Rahmenbedingungen für Deine Kapitalgesellschaft. Kontaktiere uns für sachkundige Beratung.

Vergleich: Vor- und Nachteile aus steuerlicher Sicht

Vergleich: Vor- und Nachteile aus steuerlicher Sicht

Die Entscheidung für eine bestimmte Unternehmensform hat weitreichende steuerliche Implikationen. Ein direkter Vergleich zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften hilft, eine fundierte Wahl zu treffen.

Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen im direkten Vergleich

Einzelunternehmen und Personengesellschaften zeichnen sich durch das Transparenzprinzip aus, das eine direkte Zurechnung der Gewinne und Verluste zu den Inhabern oder Gesellschaftern ermöglicht. Dies führt zu einer progressiven Besteuerung basierend auf dem persönlichen Einkommensteuersatz. Ein Vorteil ist die Verrechnung von Unternehmensverlusten mit anderen Einkunftsarten, was insbesondere in der Anfangsphase eines Unternehmens von Vorteil sein kann.

Kapitalgesellschaften profitieren vom Trennungsprinzip, das eine getrennte Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter vorsieht. Der Vorteil liegt in der beschränkten Haftung und der einheitlichen Körperschaftsteuer von 15 %, unabhängig vom Einkommen. Kapitalgesellschaften bieten jedoch Möglichkeiten zur Steueroptimierung, etwa durch die gezielte Gestaltung von Vergütungsmodellen.

Praxisbeispiele zur Veranschaulichung der steuerlichen Unterschiede

Beispiel 1: Einzelunternehmer
Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Der Gewinn unterliegt seinem persönlichen Einkommensteuersatz, was zu einer progressiven Besteuerung führt. Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden, was in schlechten Jahren steuerlich vorteilhaft ist.

Beispiel 2: GmbH
Eine GmbH erzielt ebenfalls einen Gewinn von 100.000 Euro. Der Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag. Bei Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Die GmbH profitiert von der beschränkten Haftung, hat jedoch weniger Flexibilität bei der Verlustverrechnung.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Wahl der Unternehmensform sorgfältig abgewogen werden sollte. Steuerliche Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle und sollten im Einklang mit den unternehmerischen Zielen und der persönlichen Situation des Gründers stehen.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung

Die Optimierung der Steuerlast ist ein wesentliches Ziel für Unternehmer aller Rechtsformen. Durch geschickte steuerliche Gestaltung können sowohl Einzelunternehmer und Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften ihre steuerliche Belastung minimieren.

Tipps zur steuerlichen Gestaltung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften

  • Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen: Einzelunternehmer und Personengesellschaften sollten alle verfügbaren Freibeträge und Pauschalen voll ausschöpfen, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu reduzieren.

Die Optimierung der Steuerlast ist ein wesentliches Ziel für Unternehmer aller Rechtsformen. Durch geschickte steuerliche Gestaltung können sowohl Einzelunternehmer und Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften ihre steuerliche Belastung minimieren.

  • Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen: Einzelunternehmer und Personengesellschaften sollten alle verfügbaren Freibeträge und Pauschalen voll ausschöpfen, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu reduzieren.
  • Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen: Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen für geplante Anschaffungen sowie die Nutzung von Sonderabschreibungen können die Steuerlast erheblich senken.
  • Gewinnverlagerung durch Rückstellungen: Die Bildung von Rückstellungen für zukünftige Ausgaben ermöglicht eine Gewinnverlagerung in spätere Jahre und kann die Steuerlast optimieren.
  • Gestaltung der Gewinnverteilung: In Personengesellschaften kann durch eine angepasste Gewinnverteilung die progressive Einkommensteuerbelastung optimiert werden, indem Gewinne gezielt an Gesellschafter mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz verteilt werden.
  • Optimierung der Vergütungsstrukturen (Kapitalgesellschaften): Die Gestaltung von Vergütungsmodellen für Gesellschafter-Geschäftsführer, wie z.B. die Kombination aus Festgehalt und variablen Bestandteilen, kann die Steuerlast positiv beeinflussen.
  • Ausschüttungsstrategien (Kapitalgesellschaften): Die Planung von Dividendenausschüttungen unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens und der Abgeltungsteuer kann zu einer steuerlichen Optimierung führen.
  • Verlustvorträge nutzen: Die strategische Nutzung von Verlustvorträgen zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen kann die Steuerbelastung minimieren.
  • Gestaltung von Finanzierungsstrukturen: Die Wahl der Finanzierungsform (Eigenkapital vs. Fremdkapital) kann aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsen die Steuerlast beeinflussen.

Diese Gestaltungsmöglichkeiten zeigen, dass sowohl Einzelunternehmer und Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften vielfältige Optionen haben, ihre steuerliche Belastung zu optimieren. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist jedoch unerlässlich, um die komplexen steuerlichen Regelungen vollständig zu nutzen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Fallbeispiele und Berechnungsbeispiele

Fallbeispiele und Berechnungsbeispiele

Um die steuerlichen Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten besser zu verstehen, sind konkrete Beispiele oft hilfreich. Hier betrachten wir zwei Szenarien, die die steuerlichen Auswirkungen für ein Einzelunternehmen und eine Kapitalgesellschaft veranschaulichen.

Detaillierte Beispiele zur Anwendung der steuerlichen Regeln in der Praxis

Fallbeispiel 1: Einzelunternehmen Herr Müller betreibt ein Einzelunternehmen mit einem jährlichen Gewinn von 80.000 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags und aller Sonderausgaben zahlt Herr Müller auf seinen Gewinn Einkommensteuer. Sein persönlicher Steuersatz liegt in der Spitze bei 42%. Zusätzlich muss Herr Müller Gewerbesteuer zahlen, die je nach Hebesatz seiner Gemeinde variiert. Durch die Anrechnung eines Teils der Gewerbesteuer auf seine Einkommensteuer kann er seine Gesamtsteuerlast jedoch reduzieren.

Fallbeispiel 2: GmbH Die Müller GmbH erzielt einen jährlichen Gewinn von 80.000 Euro. Auf diesen Gewinn zahlt die GmbH 15% Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Wenn die GmbH beschließt, einen Teil des Gewinns als Dividende auszuschütten, müssen die Gesellschafter auf diese Ausschüttungen 25 % Kapitalertragsteuer zahlen oder den Ausschüttungsbetrag im Wege des Teileinkünfteverfahrens der Besteuerung unterziehen (wenn Anteile im Betriebsvermögen).

Fazit und Empfehlungen für Unternehmensgründer

Die Wahl der Unternehmensform ist eine fundamentale Entscheidung, die weitreichende steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Implikationen hat. Die richtige Entscheidung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, einschließlich der Geschäftsziele, der finanziellen Situation und der Risikobereitschaft des Unternehmers.

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften bieten Flexibilität und sind steuerlich durch das Transparenzprinzip geprägt, was eine direkte Besteuerung der Gewinne bei den Inhabern bzw. Gesellschaftern bedeutet. Diese Unternehmensformen sind besonders für kleinere Unternehmungen und Freiberufler geeignet, die eine einfache Struktur und direkte Kontrolle bevorzugen.
  • Kapitalgesellschaften unterliegen dem Trennungsprinzip, wobei die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt behandelt wird. Dies bietet Vorteile in Bezug auf die Haftungsbeschränkung und steuerliche Planungsmöglichkeiten, kann aber zu einer Doppelbesteuerung führen.

Empfehlungen zur Wahl der Unternehmensform unter steuerlichen Gesichtspunkten

  1. Bewerte deine Geschäftsziele und -pläne: Die Wahl sollte auf einer soliden Planung basieren, die sowohl kurz- als auch langfristige Ziele berücksichtigt.
  2. Verstehe die steuerlichen Implikationen: Jede Unternehmensform hat spezifische steuerliche Vor- und Nachteile. Eine fundierte Entscheidung erfordert ein gutes Verständnis dieser Aspekte.
  3. Konsultiere Experten: Die Komplexität des Steuerrechts macht die Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte unerlässlich. Sie können helfen, eine Struktur zu entwickeln, die den Bedürfnissen deines Unternehmens entspricht und steuerliche Effizienz gewährleistet.
  4. Betrachte die Flexibilität und zukünftige Anpassungen: Während einige Unternehmensformen in der Anfangsphase Vorteile bieten können, ist es wichtig, die Möglichkeit zukünftiger Änderungen zu berücksichtigen, um das Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen.

Abschließend ist zu sagen, dass die Wahl der Unternehmensform eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen ist, die du als Gründer treffen wirst. Eine durchdachte Wahl kann nicht nur steuerliche Vorteile bringen, sondern auch die Grundlage für den langfristigen Erfolg und das Wachstum deines Unternehmens legen.

Bereit, Dein Unternehmen auf eine solide Basis zu stellen? Beginne mit einer fundierten Entscheidung über die Unternehmensform.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  1. Was sind die Hauptunterschiede in der Besteuerung zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?

    • Einzelunternehmen und Personengesellschaften folgen dem Transparenzprinzip, bei dem Gewinne direkt den Inhabern zugerechnet und mit deren persönlichem Einkommensteuersatz versteuert werden. Kapitalgesellschaften unterliegen dem Trennungsprinzip, bei dem die Gesellschaft selbst steuerpflichtig ist und Gewinne mit der Körperschaftsteuer besteuert werden.
  2. Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus?

    • Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen Gewerbesteuer zahlen, die jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Der Hebesatz und somit die Höhe der Gewerbesteuer variieren je nach Gemeinde.
  3. Kann ich als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft Verluste steuerlich geltend machen?

    • Ja, Verluste können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden, was die gesamte steuerliche Belastung mindern kann.
  4. Wie werden Dividenden bei Kapitalgesellschaften besteuert?

    • Dividenden unterliegen auf Ebene der Anteilseigner der Kapitalertragsteuer von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Werden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten, kommt das sog. Teileinkünfteverfahren zur Anwendung.
  5. Welche Vorteile bietet die GmbH im Vergleich zur Einzelunternehmung?

    • Die GmbH bietet vor allem eine Haftungsbeschränkung und kann durch die getrennte Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschaftern steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, etwa bei der Vergütung von Geschäftsführern.
  6. Sind Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für alle Unternehmensformen verfügbar?

    • Ja, diese steuerlichen Vergünstigungen stehen grundsätzlich allen Unternehmensformen zur Verfügung, wobei die genauen Voraussetzungen und Anwendungsmöglichkeiten im Einzelfall geprüft werden muss.
  7. Wie kann ich als Unternehmer meine Steuerlast minimieren?

    • Durch strategische Planung und Nutzung aller verfügbaren Freibeträge, Abschreibungsmöglichkeiten und steuerlichen Gestaltungsspielräume. Eine professionelle Beratung ist hierbei unerlässlich.
  8. Wie werden Verluste bei Kapitalgesellschaften behandelt?

    • Kapitalgesellschaften können Verluste vor- oder rücktragen und mit zukünftigen oder vergangenen Gewinnen verrechnen, was die Steuerlast in profitablen Jahren reduzieren kann. Eine Verrechnung der Verluste mit sonstigen Einkünften der Gesellschafter ist nicht möglich.

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