
Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland
Wer wir sind
Unsere Leistungen im Überblick

Steuerberatung
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Lohn- und Finanzbuchhaltung
Ihre Lohnabrechnungen und Buchhaltung werden zuverlässig und pünktlich erledigt, sodass Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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Steuererklärung und USt-VA
Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung werden termingerecht und korrekt erstellt – kein Stress, keine Sorgen.
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerlich optimal abgesichert bei Erbschaften und Schenkungen – für eine sichere und planbare Zukunft.
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Jahresabschluss / Bilanz
Ein klarer und verlässlicher Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens durch einen professionell erstellten Jahresabschluss.
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Unternehmensnachfolge / vorweggenommene Erbfolge
Planen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sicher und steuerlich vorteilhaft, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Steuerliche Gestaltung
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit maßgeschneiderten Strategien, die Ihre finanzielle Zukunft sichern.
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Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Steuerfragen? Sie sind weltweit bestens aufgestellt und optimal beraten.

Rechtsberatung
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Vertragsgestaltung
Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
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Arbeitsrecht
Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
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Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
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Steuerstrafrecht
Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
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Gesellschaftsrecht
Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
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Erbrecht
Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Internationales Recht
Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.

Wirtschafts- und Unternehmensberatung
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Rechtsformwahl / Startup Beratung
Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
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Controlling
Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
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Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
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Digitalisierung
Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
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Liquiditätsplanung
Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.

gemeinsam • persönlich • vorausschauend
Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.
Digitale Kanzlei
Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

Unsere Kanzlei
Deine Karriere bei Ulitzka & Partner
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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2024!
So dürfen wir uns heute nennen. Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften
Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?
Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?
Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!
Steuernews
October 2025
Photovoltaikanlagen: Zum Verbot des Betriebsausgabenabzugs in 2022
Die Klägerin hatte im Juni 2021 den Auftrag erteilt, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Wegen der Corona-Krise wurde die Anlage aber verzögert errichtet und erst im Dezember 2022 an das Stromnetz angeschlossen. Der Abzug der Betriebsausgaben bzw. des Anfangsverlustes wurde ihr versagt. Hiergegen wehrt sich die Klägerin. Es liege eine rückwirkende, belastende Rechtsänderung vor, da diese den Betreibern die im Anschaffungsjahr 2022 fest eingeplante Steuerminderung aus der Sonder-AfA nachträglich raube und eine echte Liquiditätsbelastung beschere. Doch die Klage wurde abgewiesen.
Es habe kein schutzwürdiges Vertrauen darauf bestanden, dass im Veranlagungszeitraum 2022 entstandene Verluste steuerwirksam bleiben, spätere Gewinne aber steuerfrei gestellt werden. Dies gelte ungeachtet der zwischenzeitlichen gesetzgeberischen Bestrebungen, eine Steuerfreistellung erst ab dem 1.1.2023 einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht differenziere zwischen einer echten und einer - hier vorliegenden - unechten Rückwirkung, bei der belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (BVerfG-Beschluss vom 7.7.2010, 2 BvL 14/02). Eine solche unechte Rückwirkung sei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Im Fall der Photovoltaikanlagen sei es dem Gesetzgeber gerade darum gegangen, in Konstellationen wie der vorliegenden zu verhindern, dass mit der Anschaffung verbundene Verluste steuerwirksam bleiben, während zukünftige Einnahmen steuerfrei sind. Schon ein solches Fiskalinteresse könne im Bereich der unechten Rückwirkung zur Rechtfertigung ausreichen, wenn keine besonderen Momente der Schutzbedürftigkeit hinzutreten.
Praxistipp:
Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen. Diese wurde zwischenzeitlich auch eingelegt. Das Az. beim Bundesfinanzhof lautet X R 17/25.
12
Oct
October 2025
10
Oct
Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt in 2026 auf 4,9 Prozent
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Praxistipp:
Mit dem "Vierten Bürokratieentlastungsgesetz" sind zwei Erleichterungen für die abgabepflichtigen Unternehmen beschlossen worden: Seit dem 1.1.2025 beträgt die Bagatellgrenze für erteilte Aufträge 700 Euro. Und ab dem 1.1.2026 wird sie weiter auf 1.000 Euro angehoben (§ 24 Abs. 2 und § 54 KSVG). Ferner wird seit 2025 neben der Übungsleiterpauschale auch die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG (derzeit 840 Euro) aus der Bemessungsgrundlage für die Abgabe ausgenommen (§ 25 Abs. 2 KSVG).
Mandantenvideos
August 2025

Was kostet ein Steuerberater ? die StbVV
Was kostet ein Steuerberater ? die StbVV
26
Aug
July 2025
8
Jul

Workation ? Arbeiten im Ausland
Workation ? Arbeiten im Ausland
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